Unternehmensnachfolge

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Die Unternehmensnachfolge ist ein kritischer Moment in der Entwicklung eines Betriebs – sowohl wirtschaftlich als auch persönlich. In Deutschland stehen jedes Jahr zehntausende mittelständische Unternehmen vor der Frage, wie die Nachfolge geregelt werden soll. Die Übergabe des Betriebs an eine neue Generation, einen externen Käufer oder einen Geschäftspartner erfordert sorgfältige Planung, rechtliche Klarheit und eine vorausschauende steuerliche Gestaltung.

Die Kanzlei Gooßen, Heuermann und Partner begleitet Unternehmensnachfolgen umfassend – von der Analyse der betrieblichen Struktur über die steuerliche Optimierung bis hin zur Kommunikation mit Finanzbehörden und Finanzinstituten. Die Erfahrung aus zahlreichen begleiteten Übergaben, insbesondere im norddeutschen Mittelstand, macht sie zu einem wichtigen Partner in dieser sensiblen Phase.

Relevanz der Nachfolgeplanung

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Unternehmensnachfolge kann nicht nur wirtschaftliche Verluste verhindern, sondern auch Konflikte innerhalb der Familie oder des Gesellschafterkreises vermeiden. Die Nachfolge ist nicht nur ein rechtlicher Akt – sie betrifft emotionale Bindungen, Verantwortungsgefühle und unternehmerisches Selbstverständnis.

Für Unternehmer bedeutet dies, sich mit Themen wie Eigentumsübertragung, Erbschaftsteuer, Betriebsfortführung und der Sicherung des Lebenswerks auseinanderzusetzen. Gleichzeitig erwarten Nachfolger Klarheit über finanzielle Belastungen, strategische Freiheiten und rechtliche Rahmenbedingungen.

Leistungen der Kanzlei

Gooßen, Heuermann und Partner bietet eine umfassende Beratung zur Unternehmensnachfolge, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Mandanten orientiert. Die Kanzlei verfolgt einen integrativen Ansatz, bei dem steuerliche, betriebswirtschaftliche und persönliche Faktoren gleichermaßen berücksichtigt werden. Im Zentrum steht die Frage, wie das Unternehmen übergeben werden kann, ohne dass wirtschaftliche Substanz verloren geht oder unnötige Steuerlasten entstehen.

Die Leistungen reichen von der steuerlichen Analyse bestehender Unternehmensstrukturen über die Bewertung des Unternehmens bis hin zur Erstellung konkreter Nachfolgekonzepte. Dabei werden auch rechtliche Fragestellungen – etwa zu Gesellschaftsverträgen oder Versorgungsregelungen – in Zusammenarbeit mit kooperierenden Fachanwälten betrachtet.

Mögliche Nachfolgeformen

  • Übergabe an ein Familienmitglied (z. B. Kinder, Enkel)

  • Verkauf an einen externen Dritten

  • Management-Buy-Out oder Buy-In

  • Stufenweise Übergabe mit Beteiligungsmodellen

Die Wahl der passenden Form hängt von zahlreichen Faktoren ab: Unternehmensgröße, Branche, steuerlicher Situation, familiärer Konstellation und strategischen Zielen. Steuerberater Gooßen und seine Kollegen analysieren alle Varianten im Hinblick auf steuerliche Konsequenzen, Finanzierungsfähigkeit und rechtliche Sicherheit.

Rolle von Rigo Gooßen

Rigo Gooßen aus Stade begleitet seit vielen Jahren Mandanten bei der Regelung ihrer Nachfolge. Sein Beratungsstil zeichnet sich durch Weitsicht, Empathie und Klarheit aus. Gerade bei familiären Übergaben, bei denen Emotionen und ökonomische Interessen aufeinandertreffen, ist sein sicheres Gespür für Dynamiken von großem Vorteil.

Dabei beschränkt sich seine Arbeit nicht auf die steuerliche Optimierung – vielmehr sieht er sich als Moderator zwischen Generationen, als Strukturgeber in komplexen Übergabeprozessen und als Realist, wenn Erwartungen und Zahlen nicht zusammenpassen. Durch seine umfassende Erfahrung ist Rigo Gooßen ein gefragter Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen in Stade und der Region.

Steuerliche Aspekte

Ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung betrifft die steuerliche Gestaltung. Ohne fachkundige Begleitung kann es zu erheblichen Steuerbelastungen kommen – insbesondere bei unentgeltlicher Übergabe oder bei Unternehmensverkäufen. Die Kanzlei prüft in jedem Fall die Möglichkeiten zur Anwendung von Steuerbegünstigungen, zum Beispiel:

  • § 6 Abs. 3 EStG: steuerneutrale Übertragung zwischen nahen Angehörigen

  • § 13a ErbStG: Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen

  • Nutzung von Freibeträgen bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer

  • Gestaltung von Kaufpreismodellen mit Ratenzahlung zur Steuerstundung

Gleichzeitig werden auch Themen wie die Absicherung des Altinhabers, Versorgungsklauseln oder Pensionszusagen in die steuerliche Planung eingebunden.

Unternehmensbewertung

Für die Nachfolge ist der objektive Unternehmenswert eine zentrale Größe. Ob bei der Übergabe innerhalb der Familie, beim Verkauf an externe Dritte oder bei der Aufnahme neuer Gesellschafter – eine realistische und nachvollziehbare Bewertung ist unerlässlich. Die Kanzlei erstellt betriebswirtschaftlich fundierte Bewertungen, die auf etablierten Verfahren wie dem Ertragswertverfahren oder dem vereinfachten Verfahren der Finanzverwaltung basieren.

Neben Zahlen fließen auch immaterielle Werte – etwa Kundenstamm, Markenrechte oder Standortvorteile – in die Bewertung ein. Ziel ist es, einen transparenten Wert zu ermitteln, der sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch steuerlich akzeptiert ist. Mandanten erhalten so eine belastbare Grundlage für Verhandlungen und Vertragsgestaltung.

Finanzierung und Übergabemodelle

Die Übergabe eines Unternehmens ist häufig mit Finanzierungserfordernissen verbunden. Gerade bei externen Nachfolgern oder bei Betriebsübergaben gegen Kaufpreiszahlung stellt sich die Frage nach der Liquidität des Erwerbers und der Zahlungsmodalitäten. Gooßen, Heuermann und Partner entwickelt gemeinsam mit Mandanten Finanzierungsmodelle, die auf den individuellen Fall zugeschnitten sind.

Dabei werden sowohl klassische Kreditlösungen über Hausbanken als auch Förderprogramme – etwa der KfW oder der Landesbanken – berücksichtigt. In einigen Fällen werden auch Stundungsmodelle oder Beteiligungskonzepte entwickelt, um eine sanfte Übergabe mit überschaubaren finanziellen Belastungen zu ermöglichen.

Nachfolgekommunikation und Begleitung

Neben den wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten spielt die Kommunikation im Nachfolgeprozess eine zentrale Rolle. Innerhalb von Familienunternehmen kann es zu Unsicherheiten, Erwartungen oder Missverständnissen kommen, wenn die Nachfolge nicht offen und strukturiert kommuniziert wird. Auch im Gesellschafterkreis können Interessenkonflikte entstehen, wenn Rollen nicht klar definiert sind.

Die Kanzlei unterstützt daher nicht nur bei der Konzeption, sondern auch bei der Umsetzung der Nachfolge – durch moderierte Gespräche, abgestimmte Zeitpläne und klare Dokumentation. Ziel ist es, einen geordneten, nachvollziehbaren Übergang zu schaffen, der von allen Beteiligten mitgetragen wird.

Steuerberater Gooßen sieht sich in dieser Rolle nicht als Vermittler, sondern als neutraler Fachberater mit dem Blick für das Machbare. Die Kombination aus emotionaler Distanz und fachlicher Nähe hilft dabei, Prozesse klar zu strukturieren und die Nachfolge zukunftssicher zu gestalten.

Nachhaltigkeit und Weitblick

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist mehr als eine einmalige Transaktion – sie ist ein strategischer Wendepunkt in der Geschichte eines Betriebs. Eine durchdachte Nachfolge sichert nicht nur Arbeitsplätze und unternehmerische Kontinuität, sondern schafft auch Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern.

Gooßen, Heuermann und Partner begleitet Mandanten mit dem Ziel, langfristige Lösungen zu entwickeln, die sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch persönlich akzeptiert sind. Diese Haltung prägt die Arbeit der Kanzlei – heute und in Zukunft.

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